Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.11.1987 - 11 BZ 87.30037
- BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88
Die Beschwerde übersieht jedoch, daß das Bundesverwaltungsgericht seit demUrteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) den sogenannten subjektiven Nachfluchtgründen, zu denen die vom Kläger für die DIDF in der Bundesrepublik Deutschland entfalteten Aktivitäten gehören, asylrechtliche Bedeutung in der Regel nur dann beimißt, wenn die selbst geschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen.Vielmehr ist der Verwaltungsgerichtshof von den mit diesem Urteil übernommenen Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 a.a.O. ausdrücklich ausgegangen und hat - ohne daß insoweit Verfahrensrügen erhoben werden - festgestellt, daß sich der Kläger vor seiner Ausreise aus der Türkei dort entgegen seinen Behauptungen nicht politisch betätigt hat.
- BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88
Die Beschwerde übersieht jedoch, daß das Bundesverwaltungsgericht seit demUrteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) den sogenannten subjektiven Nachfluchtgründen, zu denen die vom Kläger für die DIDF in der Bundesrepublik Deutschland entfalteten Aktivitäten gehören, asylrechtliche Bedeutung in der Regel nur dann beimißt, wenn die selbst geschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen.Daß hier eine Abweichung von demUrteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O. vorliegen könnte, macht die Beschwerde indessen nicht geltend und ist auch sonst nicht ersichtlich.
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88
Der Kläger meint zu Unrecht, die Revision müsse wegen Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der Beurteilung der Asylerheblichkeit seiner in der Bundesrepublik Deutschland entfalteten Aktivitäten für die DIDF von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - (BVerwGE 55, 82) abweiche. - BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88
Bei einer Änderung oder Modifizierung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Divergenz jedoch nur dann von Bedeutung, wenn eine Abweichung von der letzten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht wird(Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72;Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 52.78 - Buchholz 238.3 A § 83 Bundespersonalvertretungsgesetz Nr. 13). - BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 52.78
Mitbestimmung im Personalvertretungsrecht - Auswahl des Farbanstrichs in neuen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 15.88
Bei einer Änderung oder Modifizierung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Divergenz jedoch nur dann von Bedeutung, wenn eine Abweichung von der letzten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht wird(Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72;Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 52.78 - Buchholz 238.3 A § 83 Bundespersonalvertretungsgesetz Nr. 13).